Samstag, 11. August 2012

Hassenroth

An diesem Wochenende waren wir wieder auf Grundstücksbesichtigungstour. Unter anderem waren wir auch in Hassenroth. Der Ort selbst gefällt mir sehr gut, allerdings hat mich die Lage des Neubaugebiets nicht wirklich überzeugt, bzw. waren die noch verfügbaren Grundstücke nicht wirklich schön. Über Verwandtschaft von Sabrina, die selbst in Hassenroth wohnen, haben wir erfahren, dass es noch weitere Baugrundstücke gibt, allerdings waren die nicht im Besitz der Gemeinde. Das Areal hatten wir dann auch schnell gefunden, allerdings wussten wir anfangs nicht, wie groß die Grundstücke im Einzelnen sind und wie sie aufgeteilt sind. War aber letztendendes auch kein Problem. An der unteren Ecke wurde bereits ein Haus gebaut. Da dort gerade fleißig gewerkelt wurde, habe ich einfach den (vermeintlichen) Bauherren befragt. Der konnte mir die Aufteilung erklären und hat mir anschließend die Telefonnummer des Besitzers gegeben.



Von den ursprünglich acht Grundstücken waren zwei mittlerweile verkauft. Die Parzelle, die mir am besten gefallen hat, war aber noch frei. Liegt zwar direkt am Kindergarten - das schreckt mich aber nicht ab, unter der Woche sind wir tagsüber sowieso arbeiten. 
Angerufen haben wir aber nicht sofort, wir mussten das erstmal sacken lassen.
Zu hause habe ich noch etwas gegoogelt und festgestellt, dass es einen Bebauungsplan für das Gebiet gibt, d.h. man hat zwar relativ konkrete Vorgaben, dafür spart man sich eventuelle Unwägbarkeiten wenn man nach § 34 - "wie Nachbarbebauung" baut. Wenn es einen Bebauungsplan gibt und man sich an alle Vorgaben aus selbigem hält, kann man theoretisch auch im "Kenntnisgabeverfahren" bauen, d.h. man stellt keinen klassischen Bauantrag, sondern reicht bestimmte Dokumente ein und das Bauamt hat dann einige Wochen Zeit (wieviele genau weiß ich nicht, scheint auch nicht einheitlich festgelegt zu sein), Widerspruch einzulegen. Vorteil daran ist, dass es schneller geht, weil direkt nach Ablauf der Frist mit dem Bau begonnen werden kann und auch geringere Genehmigungkosten anfallen. Ein Nachteil ist aber, dass der zuständige Architekt eine Erklärung abgeben muss, dass alle relevanten Bestimmungen eingehalten wurden. Stellt das Bauamt dann später fest, dass es doch Abweichungen gibt, kann der Bau auch wieder gestoppt und im schlimmsten Fall ein Rückbau gefordert werden. 
Falls man einen klassischen Bauantrag stellt und das Bauamt diesen genehmigt, kann danach gebaut werden, selbst wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten wurden. Es obliegt dann halt dem Bauamt, den Antrag genau zu prüfen. Fallen dabei Unstimmigkeiten nicht auf, hat der Bauherr Glück - genehmigt ist genehmigt.
Der Bebauungsplan, den ich auf der Webseite der Gemeinde Höchst gefunden habe, stammt  aus dem Jahr 1975 mit einer Änderung vom 10.6.1980.
Hier der Plan mit der Markierung des Grundstücks, für das wir uns interessieren.




























Ein Anruf bei der Gemeinde brachte dann auch die Gewissheit darüber, dass der Plan sehr wohl noch gültig ist. Die textlichen Festsetzungen im Plan waren auch sehr übersichtlich:
  • Dachfarbe: dunkel - kommt uns entgegen, unsere Wunschfarbe ist anthrazit
  • Dachneigung 43° bis 45° - OK
  • Nur ein Vollgeschoss zulässig - OK für ein einstöckiges EFH mit ausgebautem Dach.
  • Kniestöcke (Drempel) sind nicht gestattet - nicht so schön, das mindert die nutzbare Fläche im DG
  • Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl jeweils 0,3 - reicht, da das Grundstück ja groß genug ist
  • Durch die Hangneigung freiliegende Kellergeschosse sind als Wohnräume vorzusehen - ???
  • Garagenfläche wird nicht auf GRZ und GFZ angerechnet - gut.
  • Kein Grenzabstand für Garagen notwendig - gut.
  • Einfriedungen (Zäune) sollen aus Holz bestehen und dürfen nicht höher als 1,2m sein - hmm, wir sind doch im Paragraphenstaat Deutschland? sollen? Heißt nach meiner Interpretation nicht müssen. Auf nen Holzzaun habe ich jedenfalls keinen Bock.

Das größte Manko ist der verbotene Kniestock. Wir wohnen in einer DG-Wohnung und wissen, was nur 20cm oder gar kein Drempel bedeutet: Fläche, die man putzen darf, die sonst aber kaum zu etwas zu gebrauchen ist.

Das erste Haus das bereits steht, sieht aber nicht so aus, als hätte es keinen Kniestock. Ich würde mal auf ca. 1m tippen. Das riecht nach Ausnahmeantrag. Nach hessischer Bauordnung ist damit das normale Baugenehmigungsverfahren angesagt. In einigen Bundesländern kann man sich einzelne Ausnahmen separat genehmigen lassen und dann trotzdem nach dem Kenntnisgabeverfahren bauen - in Hessen leider nicht. Naja, schaumerma wozu das vielleicht noch gut ist.

Fortsetzung dazu folgt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen