Mittwoch, 23. Oktober 2013

Der Teufel hat seine Großmutter erschlagen...

Gestern kam Post aus Nordhorn - die Stellungnahme zu unserer Mängelanzeige, die ich am 11.10. abgeschickt hatte. Offensichtlich hat selbige wohl mehr Eindruck gemacht, weil diesmal ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen dabei war. Auf unsere Mängelanzeige der mangelhaften Perimeterdämmung des Kellers, die ich bereits Anfang Juni verschickt hatte, sah man sich ja in Nordhorn nicht genötigt zu antworten.
Ich hatte den Gutachter ja hauptsächlich wegen zwei kleiner feuchter Stellen im Keller bestellt und um Klarheit über die korrekte Ausführung der Sockelisolierung zu bekommen.
Leider war sein Statement zum Wassereinbruch kritisch, sprich: die Abdichtung ist fehlerhaft und muss auf jeden Fall nachgebessert werden. In der Zwischenzeit hat sich seine Einschätzung als korrekt erwiesen, da mittlerweile an fast allen Wänden Wasser eindringt:













Zur Sockelisolierung ist zu sagen, dass ich mit meinen Recherchen Recht behalten habe, sprich: es führt kein Weg daran vorbei, dass die Perimterdämmung, die bei uns bis zur Oberkante der Kellerdecke reicht, teilweise entfernt werden muss, weil die Perimeterdämmung eben nicht selbst als Abdichtung fungieren darf, obwohl sie das vielleicht könnte. Die Bauvorschriften zu diesem Thema sind in Deutschland relativ eindeutig.

Bei der Objekt-Begehnung und Sichtung unsereres Foto-Materials sind ann noch weitere Mängel bzw. Ungereimtheiten aufgefallen. Z.B. sind unsere Keller-Lichtschächte zu hoch montiert, d.h. sie schließen auch mit der Oberkante der Kellerdecke ab. Nach der geplanten Geländehöhe müssten sie aber mit der Unterkante abschließen. Obwohl ich schon dutzende Male an den Lichtschächten vorbeigelaufen bin, ist mir das selbst nie aufgefallen.

Weitere Mängel:

  • Die Lichtschächte sind nicht wasserdicht ausgeführt, obwohl sie das bei einem druckwasserdichten Keller eigentlich sein müssten.
  • Die Lichtschächte sind nur oben befestigt, d.h. die unteren Verschraubungen sind ungenutzt.
  • Ein Entwässerungssystem für die Lichtschächte fehlt, d.h. die Schächte sind unten offen.

Jetzt zur eigentlichen Stellungnahme. Ich bin mal so frech und poste sie komplett:

Bissige Kommentare von mir sind blau dargestellt.


Zu Thema 1: Abdichtung des Kellergeschosses

Der Keller wurde, wie in der Zusatzvereinbarung zum ProHaus-Vertrag beschreiben, entsprechend der WU-Richtlinie ausgeführt. Die Bauteildicken von Kellersohle und Betonfertigteilwandelementen entsprechen den geforderten Bauteildicken. 
Wurde nie angezweifelt.
Die sich aus der Bauweise ergebenden Fugen zwischen den Bauteilen wurden mit dafür geeigneten Materialien und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, unter Beachtung der herstellerspezifischen Verarbeitungshinweise, fachgerecht abgedichtet.
Hmm, wo kommt dann das Wasser im Keller her?
Die Perimeterdämmung an den Kelleraußenwänden wurde im Punktklebeverfahren angebracht. Die Dämmplatten sind dadurch gegen ein Verschieben gesichert. Am Fußpunkt ist für die Dämmplatten eine feste Aufstandsfläche in Form des Kellersohlenüberstandes und der Hohlkehle vorhanden.
Die gedämmten Kellerwände und der Kellersohlenüberstand wurden von den Bauherren mit einer Noppenbahn vor der Verfüllung der Arbeitsräume geschützt. Es wird unsererseits ausgeschlossen, dass bei der Verfüllung der Baugrube die Abdichtung durch die Dämmplatten derart beschädigt wurde, dass es zu einem lokal begrenzten Eindringen von Wasser kommt.
Das finde ich schon mal cool, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Ausrede wohl darin bestehen würde, dass beim Verfüllen der Baugrube nicht sorgfältig vorgegangen wurde und die Abdichtung beim Verfüllen des Kellers beschädigt wurde. (Was aufgrund der Perimeterdämmung in der Tat schwer sein würde.)
Wir gehen davon aus, dass bei dem Anbringen der Noppenbahn an der Kelleraußenwanddämmung durch die Bauherren die Abdichtung im Bereich des Ansatzes Kellersohle/Wand lokal durch die verwendeten Befestigungsmittel für die Noppenbahn beschädigt wurde. Bei der anschließenden Verfüllung der Arbeitsräume können die so erzeugten Fehlstellen unter Umständen weiter beschädigt worden sein. 
Hmm ProHaus, ganz dünnes Eis.
Eigentlich wollten wir die Noppenbahn mit Dämmstoffdübeln befestigen. Unser Tiefbauer hat uns jedoch davon abgeraten, da die Gefahr bestanden hätte, dass die sich nach unten bewegende Noppenbahn die Dämmplatten abreisst. Er hat uns Dachpapp-Nägel empfohlen, weil man die mit der Hand eindrücken kann und diese die Noppenbahn nur so leicht fixieren, dass sie bei Setzungsvorgängen herausgezogen werden.
Wie wir mit 5cm langen Nägeln die Abdichtung hinter einer 8cm dicken Dämmplatte beschädigen können, muss mir mal einer zeigen. Wenn wir die Abdichtung in der Hohlkehle hätten beschädigen wollen, hätten wir die Nägel diagonal eintreiben müssen. Dafür müssten die wohl mindestens 12cm lang sein...




Eine Grundsanierung der Abdichtung ist nicht erforderlich, da die Dichtigkeit des Kellers gegen den Lastfall aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser gegeben ist. 
Hää? habt ihr Tomaten auf den Augen? Fotos sind doch im Gutachten dabei.
Die lokal auftretenden Feuchtestellen im Keller sind von uns zu begutachten, um ggf. Maßnahmen für deren Sanierung zu treffen. Ein Freischachten des Kellers ist ebenfalls nicht erforderlich, da eine ggf. notwendige Sanierung der lokal auftretenden Feuchtestellen vom Inneren erfolgen kann. 
Das sieht unser Gutachter anders.
Der Aufwand für das Freischachten des Kellers wäre unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu einer ggf. notwendigen Sanierung der lokal auftretenden Feuchtestellen. 
Bei der Masse der mittlerweile aufgetretenen Fehlstellen leider nicht.
Ein Verschulden für die Wassereintritte weisen wir zurück.
Tjaa, dann halt Gerichtstermin, wie von mir prophezeit.
Das verwendete Material für die Fugenabdichtung Weber.tec Superflex D24 ist für den Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser geeignet. Dies kann dem angehängten Prüfzeugnis entnommen werden. 
Dass das verwendete Material für die Abdichtung geeignet ist, wurde nie angezweifelt. Die Beschädigungen kommen sehr wahrscheinlich davon dass vergessen wurde, die Dämmplatten im Fußbereich anzufasen.

Zu Thema 2: Montage der Dämmplatten an den Kelleraußenwänden

Das punktweise Verkleben der Dämmplatten wird bei einem Bauwerk aus wasserundurchlässigem Beton zur Sicherung der Lage der Dämmplatten bis zur Verfüllung der Arbeitsräume vorgenommen. Wird die Baugrube angefüllt, wobei die Verfüllung lagenweise mit einer Verdichtung des Verfüllmaterials vorgenommen wird, drückt der Verdichtungserddruck die Dämmplatten fest an die Kellerwand. Eine vollflächige Verklebung der Dämmplatten bei einem Bauwerk aus wasserundurchlässigem Beton ist normativ nicht vorgeschrieben.
Stimmt leider, es gibt keine DIN, die so etwas klar regelt. Allerdings gibt es auch keine, in der steht, dass punktweise Verklebung ausreicht. Es ist einfach in keiner DIN geregelt - dafür aber in den Verarbeitungsanweisungen der Hersteller.
Aus den Angaben von einigen Herstellern von Perimeterdämmungen und von Klebern, die besonders zum Anbringen von Perimeterdämmungen geeignet sind, geht teilweise hervor, dass die Perimeterdämmung bei zeitweise aufstauendem Sickerwasser und drückendem Wasser vollflächig zu verkleben ist. 
Na also, sowohl in den Verarbeitungshinweisen von SG Weber, als auch DOW Chemicals (Hersteller der Dämmplatten) steht es ausdrücklich drin. Darauf habe ich in meiner ersten Mängelanzeige bereits hingewiesen und Kopien der Richtlininien gleich begefügt...
Durch das vollflächige Verkleben der Dämmplatten soll lediglich verhindert werden, dass Wasser zwischen die Dämmplatten und den wasserundurchlässigen Beton gelangt, wodurch die Wärmedämmeigenschaften des Systems „gedämmte Kelleraußenwand" verringert werden würden. 
Was heißt hier "lediglich"?
Durch korrekten Reifen-Fülldruck soll lediglich verhindert werden, dass ich bei Tempo 200 von der Straße abkomme???
Für diesen Fall wurde eine angepasste Wärmeschutzberechnung angefertigt, aus der hervorgeht, dass der Energieeinsparnachweis für das KfW Effizienzhaus 70 eingehalten bleibt. Die Berechnung ist diesem Schreiben als Kopie angehängt. Somit stellt ggf. eindringendes Wasser zwischen die Dämmplatten und den wasserundurchlässigen Beton des Kellers keinen Mangel dar, da die Funktionstüchtigkeit der Dämmung für den beabsichtigten Zweck in ausreichendem Maße gegeben ist.
Das müsst ihr erstmal beweisen. Irgendwas werden sich die Hersteller der Dämmung bei den Verarbeitungsanweisungen schon dabei gedacht haben, wenn sie schreiben, dass bei drückendem Wasser vollflächig verklebt werden muss, weil sonst die Dämmwirkung nicht gegeben ist.

Thema 3: Sockelausbildung

Zu dem Thema Sockelausbildung werden zwei Punkte im Gutachten angesprochen. Zum einen ist ein zu großer Spalt zwischen der Oberkante der Perimeterdämmung des Kellers und dem Sockel des WDVS vorhanden. Zum anderen geht es um die generelle Sockelausbildung. Hierzu steht geschrieben, dass die Sockelausbildung bei der zurzeit vorhandenen Geländehöhe in Ordnung ist. Die Lichtschächte wären in diesem Fall zu hoch montiert. Es ist abzustimmen, auf welche Höhe das Gelände angefüllt werden soll, da die geplante Höhenlage, wie auch im Gutachten beschrieben, in der Bauzeichnung und im Werkplan des Kellers unterschiedlich angenommen wurde. Hierzu möchten wir Ihnen die folgenden Kompromisse, in Abhängigkeit der Geländeausbildung, anbieten:
Variante 1:
Das Gelände bleibt auf der zurzeit vorhandenen Höhe. Die Sockelausbildung ist damit, wie vom Gutachter beschrieben, in Ordnung. Wir könnten die Lichtschächte an diese Geländehöhe anpassen und den zu großen Spalt zwischen der Oberkante der Perimeterdämmung des Kellers und dem Sockel des WDVS nachbessern.
Variante 2:
Das Gelände soll gemäß dem Detail des Kellerwerkplans höher angefüllt werden. Die Montagehöhe der Lichtschächte wäre in diesem Fall in Ordnung. Der Sockelbereich müsste überarbeitet werden. Die Ausführung würde wie in der Mail vom 12.09.2013 beschrieben vorgenommen werden können. Die Mail ist diesem Schreiben angehängt.
Stimmt, mittlerweile hat ProHaus eingelenkt und eine korrekte Abdichtung mit der Entfernung der Dämmung im oberen Bereich vorgeschlagen. Das war am 12.9. Den Gutachter-Termin hatten wir aber zwei Tag vorher, so dass er das in seinem Gutachten noch gerügt hat.

Thema 4: Lichtschachtmontage

Die Lichtschächte werden nur oben befestigt, damit es für die Bauherren im Nachhinein leichter ist, die Lichtschächte um einige Zentimeter aus dem Erdreich zu ziehen, falls dies bei der späteren gärtnerischen Gestaltung notwendig wird. Der Lichtschacht wäre dafür nicht komplett freizulegen, um die unteren Befestigungen zu lösen. 
Cool: It's not a bug - it's a feature!
Die Lagesicherheit der Lichtschächte ist durch zwei Befestigungspunkte ausreichend gegeben, da sich diese während der Anfüllung offensichtlich nicht verschoben haben. 
Nach dem Motto: "Was habt ihr denn? Hat doch funktioniert!" Eine Boeing 737 hat 6 Reifen, theoretisch reichen zum Landen aber auch 3 Stück.
Eine Abdichtung der Lichtschächte an der Kontaktstelle zur Perimeterdämmung und ein Entwässerungsanschluss bzw. eine Lichtschachtentwässerung sind nicht im Leistungsumfang zum Keller enthalten und somit bauseitige Leistungen. Gem. der Bau- und Leistungsbeschreibung erfolgte die Lieferung und Montage von Kunststofflichtschächten einschließlich verzinktem Abdeckrost und Diebstahlsicherung. Eine fehlende Abdichtung und fehlende Entwässerungsanschlüsse können nicht bemängelt werden.
Na gut, das einzuklagen könnte schwer werden. In der BLB hätte aber ruhig mal darauf hingewiesen werden können. Ansonsten mache ich mir Sorgen um mein nächstes Auto, nämlicherweise um alle Dinge, die VW im Prospekt nicht explizit erwähnt...

Zusammenfassung:
Der Keller entspricht nach der aktuellen Höhenlage des Geländes der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Sockelausbildung weist eine mangelhafte Ausführung aus, für deren Nachbesserung wir Ihnen zwei Varianten angeboten haben. Die im Gutachten beschriebenen, über die Sockelausbildung hinausgehenden Sanierungsmaßnahmen und ein Freischachten des Kellers sind nicht erforderlich. Die lokal auftretenden Feuchtestellen im Keller sind von uns zu begutachten, um ggf Maßnahmen für deren Sanierung zu treffen. Ein Verschulden für die Wassereintritte weisen wir zurück.
Sollten Sie die unter Kapitel 3 des Gutachtens aufgeführten Maßnahmen eigenverantwortlich veranlassen, werden wir keinerlei Kosten übernehmen.

Naja, dann schaun wir mal, wie es weitergeht. Um die Beauftragung eines Anwalts werden wir wohl kaum herum kommen. 
Achtung! Der weitere Text ist wieder komplett von mir, auch wenn er nicht blau markiert ist.

Da der Post eh schon viel zu lang ist, um ihn "mal schnell" zu lesen, hier das Update der letzten Woche in Kurzform:
Wir haben weiter das OG mit Spanplatten beplankt. Also nix besonders Aufregendes und ich halte Bilder davon jetzt auch nicht für sooo spannend. Wenn ihr anderer Meinung seid, bitte kurzen Kommentar abgeben. Kann ich gerne nachreichen.
Das einzig Berichtenswerte ist, dass wir die Trennwand zwischen Bad und Schlafzimmer auf der Bad-Seite doppelt beplankt haben, zum einen aus Stabilitätsgründen und zum Anderen erhoffen wir uns einen etwas besseren Schallschutz. Außerdem haben wir zwei mal 50mm Dämmwolle in die Trennwand gemacht. mal schaun ob's was bringt. Schaden dürfte es wohl kaum.
Ach stimmt, was mir noch einfällt: Das Konstruktionsholz scheint an einigen Stellen keine Kiefer/Fichte zu sein, sondern eher Balsa. Die tollen Würth-Schrauben drehen manchmal einfach durch (auch in der Mitte des Stiels) und lassen sich dann nicht komplett versenken. Bis jetzt konnten wir uns mit den No-Name Schrauben unseres Magazinschraubers behelfen. Dadurch, dass selbige aber manchmal ziemlich eiern, kann man nicht überall mit dem Magazinschrauber arbeiten, weil der nicht präzise genug ist. An einigen Ecken bleibt einem dann nix anders übrig, als die Schrauben aus den Gurten zu pulen und sie mit dem Akkuschrauber reinzudrehen. Luxus-Probleme halt...
Ich hoffe mal dass wir das OG spanplattentechnisch kommendes WE fertig bekommen, so dass wir dann ab KW 44 endlich mit dem Gipskarton anfangen können.

1 Kommentar:

  1. Shit!! Da habt ihr ja das ganz große Los gezogen! Hättet ihr die Dämmung am Keller mal lieber selber gemacht, dann wärs jetzt dicht. Unsere Lichtschächte (die wir von ProHaus bekommen haben) haben wir sogar selber montiert (da wir ja auch die Dämmung selber gemacht haben) und die sind unten auch offen. Stellt aber bei Regen kein Problem dar. Das Wasser sickert einfach ab.

    Wir haben auch noch zwei weitere Lichtschächte gekauft, da wir große Fenster haben und die Schächte bei ProHaus zu teuer waren. Da haben wir ein Drainagerohr dran gemacht.

    Ich hoffe, ihr bekommt das alles hin, Wasser im Haus ist echt nicht optimal! Viel Erfolg!

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